Hundehaltung - Namensänderung mitteilen
Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.
Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:
- Heirat
- Scheidung
- Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Voraussetzungen
Ihr Name hat sich geändert.
Verfahrensablauf
Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.
Fristen
keine
Unterlagen
keine
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
keine
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes
Verwandte Lebenslagen
Zuständige Ansprechpartner
Mogath, Sabine
Steueramt, Grundsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, Verbrauchsabrechnung Wasser/Abwasser
07447 9460-21
07447 9460-15
Zum Mitarbeiter Freigabevermerk
02.03.2023 Innenministerium Baden-Württemberg