Nagoldtalsperre: Gemeinde Seewald

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Nagoldtalsperre/Stausee

Die Nagoldtalsperre mit einer Gesamtlänge von 2.850 Metern, einer Breite von bis zu 250 Metern und einer Tiefe von maximal 35 Metern ist einer der grossen Wasserspeicher Baden-Württembergs und in den Sommermonaten beliebtes Ziel für Surfer, Taucher, Segler und sonstige Freunde des Wassersports.

Im Interesse unserer vielen erholungssuchenden Besucher bitten wir Sie, die hier geltenden Vorschriften zu beachten.

  • Segeln und Surfen ist nur im Hauptsee vom 01. April bis zum 30. September erlaubt.
  • Baden ist nur im Vorbecken zulässig.
  • Führen Sie Ihren Hund an der Leine und lassen Sie ihn nicht baden.
  • Außerhalb der gekennzeichneten Park - und Abstellflächen darf Ihr Kraftfahrzeug nicht abgestellt werden.
  • Das Waschen von Kraftfahrzeugen und Anhängern ist verboten.
  • Zum Grillen haben wir Feuerstellen eingerichtet. Außerhalb davon darf kein Feuer angezündet werden.
  • Nicht jeder teilt Ihren Musikgeschmack. Stellen Sie die Lautstärke so ein, dass andere nicht belästigt werden. Von 22:00 bis 6:00 Uhr ist Nachtruhezeit.
  • Zelten, Campen und Nächtigen können Sie, für 2 Nächte, nur auf dem ausgewiesenen Zeltplatz. Um die Benutzungsordnung für den Zeltplatz an der Nagoldtalsperre Parkplatz 4 zu öffnen klicken Sie - hier (PDF-Dokument, 99,98 KB, 14.06.2022).
  • Das Verteilen von Werbematerial oder Anbieten von Waren und Dienstleistungen ist nur mit Genehmigung des Landratsamtes Freudenstadt zulässig.
  • Die Vor- und Hauptsperre darf nur mit kleinen Fahrzeugen ohne Motor befahren werden.
  • Reiten ist nur auf befestigten Wegen erlaubt.
  • Bitte beachten Sie im Winter: Die Eisstärke und -tragfähigkeit wird nicht überprüft. Das Betreten der Eisfläche ist deshalb nicht zugelassen.
  • Die Nagoldtalsperre ist eine Hochwasserschutzanlage des Landes Baden - Württemberg. Der Zutritt zu den Betriebsanlagen und das Betreten der Dammböschung ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Folgen Sie bitte den Anweisungen des Betriebspersonals.
  • Weitere Vorschriften können Sie aus der Rechtsverordnung zur Nagoldtalsperre des Landratsamtes Freudenstadt ersehen. 

Pläne für den Bau einer Talsperre gab es schon um das Jahr 1900, nachdem es immer wieder zu verheerenden Überschwemmungen im Verlauf der Nagold gekommen war. 1965 erfolgte der erste Spatenstich für die Nagoldtalsperre mit einem Gesamtinhalt von rund 5,6 Millionen Kubikmetern Wasser. Sie dient dem Hochwasserschutz, senkt die Unterhaltskosten für den Fluß Nagold und sorgt für einen gleichmäßigeren Wasserstand auch in Dürrezeiten. 

Ganz nebenbei ist die Talsperre auch ein umweltfreundlicher Stromlieferant. Die Turbine am Fuße des Staudammes hat bei Vollstau und einem maximalen Durchfluss von 1200 l/s eine Maximalleistung von 275 Kilowatt. Bei der Abgabe der Restwassermenge von mindestens 340 l/s während den Sommermonaten in die Nagold erzeugt die Turbine noch ca. 100 Kilowatt, sie ist an bis zu 300 Tagen im Jahr in Betrieb.

Weitere Info: