Die KONUS-Gästekarte bietet Urlaubern in Seewald freie Fahrt im Nahverkehr – Mit Bus und Bahn gratis den Schwarzwald erleben
Gäste in Seewald können die öffentlichen Verkehrsmittel im gesamten Schwarzwald kostenlos nutzen. Möglich macht es die KONUS-Gästekarte, die „Kostenfreie Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für Schwarzwaldurlauber“.
Hier heißt es ganz einfach: Ankommen, Auto abstellen und den Urlaub genießen. Von Lörrach an der Schweizer Grenze über Freiburg bis Rastatt im Norden umspannt die „Freifahrzone“ damit ein Gebiet von mehreren hundert Kilometern. Der Geltungsbereich umfasst etwa 100 Orte sowie alle Verkehrsverbünde des Schwarzwaldes zwischen dem Rhein im Westen und Süden, Neckar im Osten und Rastatt im Norden. Damit bietet die rund 11.400 Quadratkilometer große Ferienregion ihren Urlaubsgästen einen Service, der in Europa einzigartig sein dürfte.
Von Seewald aus sind nahe gelegene Ausflugsziele wie der Europapark in Rust, der Schwarzwaldzoo oder der Feldberg damit kostenlos zu erreichen. Ganz besonders interessant ist der Service für Wanderer: Längere Routen können flexibel geplant werden, wenn es mit dem Bus oder der Bahn bequem zurückgeht.
Anspruch auf die Konus Gästekarte haben alle Gäste, die mindestens eine Übernachtung buchen und haben damit freie Fahrt in allen Nahverkehrszügen in der 2. Klasse, in Bussen und S-Bahnen. Besonders praktisch: Lange Wege werden vermieden, denn ausgestellt wird die KONUS-Gästekarte direkt vom Vermieter in Seewald. Dabei ist im Landkreis Freudenstadt einzigartig, dass Kinder bis 18 Jahre von der Kurtaxe befreit sind und die KONUS-Gästekarte quasi umsonst erhalten.
Wie können Sie KONUS nutzen?
Mit Ihrer Anmeldung bei Ihrem Gastgeber, erhalten Sie die Schwarzwald-Gästekarte (Kurkarte). Die Schwarzwald-Gästekarte ersetzt die örtliche Kurkarte und erlaubt ermäßigte Eintritte in zahlreichen Einrichtungen des gesamten Schwarzwaldes. Mit dem KONUS-Symbol versehen wird die Schwarzwald-Gästekarte - neben vielen anderen Leistungen - zum Freifahrausweis. Die KONUS-Gästekarte gilt im eingetragenen Zeitraum Ihres Aufenthaltes im Nahverkehr in allen Bussen und Bahnen der teilnehmenden Verkehrsverbünde als Fahrausweis in der 2. Klasse.
Bitte beachten Sie:
- Führen Sie immer zu Ihrer Gästekarte Ihren Personalausweis mit!
- Jede nachträgliche Änderung auf Ihrer Gästekarte macht Sie als Fahrkarte ungültig!
- Beachten Sie die Nutzungsbedingungen
So gilt KONUS - Bedingungen zur Nutzung der KONUS-Gästekarte
Wir halten für Sie während Ihres Aufenthaltes einen besonderen Service bereit: Neben vielen Vergüstigungen in Einrichtungen des gesamten Schwarzwalds können Sie mit der KONUS-Gästekarte Busse und Bahnen im definierten KONUS-Gebiet kostenfrei nutzen. Der pauschalierte Beförderungsanteil, den die Gemeinde an den Verkehrsverbund aus der Kurtaxe abführt beträgt zur Zeit 30 Cent pro Übernachtung.
1. KONUS gilt ausschließlich im Nahverkehr in der 2. Klasse im definierten KONUS-Gebiet (ausgeschlossen sind IC, EC und ICE, sowie Bergbahnen)
2. Die KONUS-Gästekarte ist nur vollständig ausgefüllt gültig (auch Gesamtpersonenzahl und Abreisedatum müssen ausgefüllt werden). Können Sie Ihren Abreisetag noch nicht definitiv bestimmen, tragen Sie den voraussichtlichen Tag Ihrer Abreise ein. Sollten Sie länger bleiben als vorgesehen, füllen Sie bitte einen neuen Meldeschein bei Ihrem Gastgeber aus.
3. Die KONUS-Gästekarte darf nicht direkt beschrieben sein. Sie ist in Anwesenheit Ihres Gastgebers im Durchdruckverfahren zu erstellen. Nachträgliche Veränderungen direkt auf der KONUS-Gästekarte machen die Karte als Fahrschein ungültig.
4. KONUS gilt ausschließlich für Personenbeförderung, nicht für die kostenlose Mitnahme von Tieren und Fahrrädern. Hierfür gelten die jeweiligen Tarifregelungen der Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbünde.
5. KONUS gilt nur in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis der Person, die auf der KONUS-Gästekarte namentlich genannt ist. Diese Person muss auch dann, wenn KONUS als Gruppe genutzt wird, im Fahrzeug persönlich anwesend sein.
6. Die KONUS-Gästekarte ist nicht übertragbar.
7. Sollten Sie sich als Gruppe angemeldet haben, KONUS als Fahrschein jedoch für einzelne Gruppenmitglieder nutzen wollen, erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer KONUS-Gästekarte und Ihres amtlichen Lichtbildausweises Gruppenteilfahrscheine zur Nutzung durch einzelne Gruppenmitglieder bei der Seewald Touristik im Rathaus Besenfeld.
8. Gruppen ab 10 Personen müssen mindestens 3 Tage vor Fahrtantritt bei den Verkehrsunternehmen angemeldet werden. Die Liste mit den Anschriften der Verkehrsunternehmen liegt bei der Seewald Touristik im Rathaus Besenfeld vor.
9. KONUS gilt am Anreisetag nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber. (nicht zur Anreise)
10. Informationen zu den teilnehmenden Verkehrsverbünden sowie den Verbundgrenzen und dem KONUS-Gebiet erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber bzw. in den lokalen Kurverwaltungen oder im Internet unter www.konus-schwarzwald.info. Führt Ihre Fahrt über das KONUS-Gebiet hinaus, ist das reguläre Beförderungsentgelt ab dem letzten Ort im KONUS-Gebiet zu entrichten.
Bitte beachten Sie hierzu diese Bedingungen, neben diesen auch die allgemeinen Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde und verbundüberschreitender Verkehrsunternehmen gelten.
Bei Verstößen ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von mindestens 40 Euro zu entrichten.
Teilnehmende Verkehrsverbünde
- TGO - Tarifverbund Ortenau GmbH
- VVR - Verkehrsbund Rottweil GmbH
- RVF - Regio-Verkehrsverbund Freiburg GmbH
- VSB - Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar GmbH
- RVL - Regio Verkehrsverbund Lörrach GmbH
- WTV - Waldshuter Tarifverbund GmbH
- VGF - Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH
- VGC - Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw mbH
- KVV - Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
(nur Teilbereich Landkreis Rastatt und Baden-Baden)