Allgemeines über die Nagoldtalsperre
Die Talsperre liegt im Oberen Nagoldtal. Sie ist umgeben von einem Landschaftsschutzgebietes mit 650 ha. Der kleine Teilort Seewald-Erzgrube grenzt an die Vorsperre. Entlang der Nagoldtalsperre befinden sich 6 öffentliche- und zwei private Parkplätze. Beim Mitteldamm und bei Parkplatz 5 und 6 sind auch öffentliche Feuerstellen eingerichtet. WC-Anlagen befinden sich beim Nagoldeinlauf, sowie bei den Parkplätzen 2, 4 und 6.
Zu erreichen ist die Nagoldtalsperre von
Norden: über Stuttgart – Herrenberg – Nagold – Altensteig – Seewald-Erzgrube
Osten: über Pforzheim – Neuenbürg - Calmbach – Seewald-Besenfeld
Süden: über Freudenstadt – Igelsberg – Seewald-Erzgrube
Westen: über Horb – Dornstetten – Hallwangen Seewald-Erzgrube
Im Interesse unserer vielen erholungssuchenden Besucher bitten wir Sie, die hier geltenden Vorschriften zu beachten.
- Segeln und Surfen ist nur im Hauptsee vom 01. April bis zum 30. September erlaubt.
- Baden ist nur im Vorbecken zulässig.
- Führen Sie Ihren Hund an der Leine und lassen Sie ihn nicht baden.
- Außerhalb der gekennzeichneten Park - und Abstellflächen darf Ihr Kraftfahrzeug nicht abgestellt werden.
- Das Waschen von Kraftfahrzeugen und Anhängern ist verboten.
- Zum Grillen haben wir Feuerstellen eingerichtet. Außerhalb davon darf kein Feuer angezündet werden.
- Nicht jeder teilt Ihren Musikgeschmack. Stellen Sie die Lautstärke so ein, dass andere nicht belästigt werden. Von 22:00 bis 6:00 Uhr ist Nachtruhezeit.
- Zelten, Campen und Nächtigen können Sie nur auf dem ausgewiesenen Zeltplatz.
- Das Verteilen von Werbematerial oder Anbieten von Waren und Dienstleistungen ist nur mit Genehmigung des Landratsamtes Freudenstadt zulässig.
- Die Vor- und Hauptsperre darf nur mit kleinen Fahrzeugen ohne Motor befahren werden.
- Reiten ist nur auf befestigten Wegen erlaubt.
- Bitte beachten Sie im Winter: Die Eisstärke und -tragfähigkeit wird nicht überprüft. Das Betreten der Eisfläche ist deshalb nicht zugelassen.
- Die Nagoldtalsperre ist eine Hochwasserschutzanlage des Landes Baden - Württemberg. Der Zutritt zu den Betriebsanlagen und das Betreten der Dammböschung ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Folgen Sie bitte den Anweisungen des Betriebspersonals.
- Weitere Vorschriften können Sie aus der Rechtsverordnung zur Nagoldtalsperre des Landratsamtes Freudenstadt ersehen.
Die Nagoldtalsperre in Zahlen
Träger: Land Baden-Württemberg
Zuständig: Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, Dienstsitz Freudenstadt
Lage: Auf der Gemarkung von Seewald und Grömbach
Bauzeit: Von 1965 bis zum Jahre 1970
Zweck des Bauwerkes: Hochwasserschutz, Aufhöhung des Niedrigwasser
Einzugsgebiet: 39 Quadratkilometer
Mittlerer Jahresniederschlag im Einzugsgebiet: 1200 Millimeter
Die Vorsperre
Gesamtinhalt bei Normalstau: 422 000 Kubikmeter
Gesamtinhalt bei Hochwasserstau: 527 000 Kubikmeter
Länge des Stausees bei Normalstau: 800 Meter
Wasserspiegelfläche bei Normalstau: 87 000 Quadratmeter
Wasserspiegelfläche bei Hochwasserstau: 95 000 Quadratmeter
Maximale Dammhöhe: 11,50 Meter
Breite des Dammes an der Krone: 4 Meter
Maximale Breite des Dammes am Fuß: 55 Meter
Länge des Dammes an der Krone: 147 Meter
Die Hauptsperre
Gesamtinhalt bei Normalstau: 4 500 000 Kubikmeter
Gesamtinhalt bei Hochwasserstau: 5 065 000 Kubikmeter
Länge des Stausees bei Normalstau: 2 050 Meter
Wasserspiegelfläche bei Normalstau: 376 000 Quadratmeter
Wasserspiegelfläche bei Hochwasserstau: 397 400 Quadratmeter
Dammkrone: 552,10 Meter über dem Meeresspiegel
Maximale Dammhöhe: 32,10 Meter
Breite des Dammes an der Krone: 9,20 Meter
Maximale Breite des Dammes am Fuß: 145 Meter
Länge des Dammes an der Krone: 235 Meter