Nagoldtalsperre: Gemeinde Seewald

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Seewald
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
GästeBürger
23
Di
7 °C
Jahreszeit wählen:

Allgemeines über die Nagoldtalsperre

Die Talsperre liegt im Oberen Nagoldtal. Sie ist umgeben von einem Landschaftsschutzgebietes mit 650 ha. Der kleine Teilort Seewald-Erzgrube grenzt an die Vorsperre. Entlang der Nagoldtalsperre befinden sich  6 öffentliche- und zwei private Parkplätze. Beim Mitteldamm und bei Parkplatz 5 und 6 sind auch öffentliche Feuerstellen eingerichtet. WC-Anlagen befinden sich beim Nagoldeinlauf, sowie bei den Parkplätzen 2, 4 und 6.

Zu erreichen ist die Nagoldtalsperre von
Norden: über Stuttgart – Herrenberg – Nagold – Altensteig – Seewald-Erzgrube
Osten: über Pforzheim – Neuenbürg - Calmbach – Seewald-Besenfeld
Süden: über Freudenstadt – Igelsberg – Seewald-Erzgrube
Westen: über Horb – Dornstetten – Hallwangen Seewald-Erzgrube

Die Grillplätze sind, aufgrund der Wetterlage, alle geschlossen

Im Interesse unserer vielen erholungssuchenden Besucher bitten wir Sie, die hier geltenden Vorschriften zu beachten.

  • Segeln und Surfen ist nur im Hauptsee vom 01. April bis zum 30. September erlaubt.
  • Baden ist nur im Vorbecken zulässig.
  • Führen Sie Ihren Hund an der Leine und lassen Sie ihn nicht baden.
  • Außerhalb der gekennzeichneten Park - und Abstellflächen darf Ihr Kraftfahrzeug nicht abgestellt werden.
  • Das Waschen von Kraftfahrzeugen und Anhängern ist verboten.
  • Zum Grillen haben wir Feuerstellen eingerichtet. Außerhalb davon darf kein Feuer angezündet werden.
  • Nicht jeder teilt Ihren Musikgeschmack. Stellen Sie die Lautstärke so ein, dass andere nicht belästigt werden. Von 22:00 bis 6:00 Uhr ist Nachtruhezeit.
  • Zelten, Campen und Nächtigen können Sie nur auf dem  ausgewiesenen Zeltplatz.
  • Das Verteilen von Werbematerial oder Anbieten von Waren und Dienstleistungen ist nur mit Genehmigung des Landratsamtes Freudenstadt zulässig.
  • Die Vor- und Hauptsperre darf nur mit kleinen Fahrzeugen ohne Motor befahren werden.
  • Reiten ist nur auf befestigten Wegen erlaubt.
  • Bitte beachten Sie im Winter: Die Eisstärke und -tragfähigkeit wird nicht überprüft. Das Betreten der Eisfläche ist deshalb nicht zugelassen.
  • Die Nagoldtalsperre ist eine Hochwasserschutzanlage des Landes Baden - Württemberg. Der Zutritt zu den Betriebsanlagen und das Betreten der Dammböschung ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Folgen Sie bitte den Anweisungen des Betriebspersonals.
  • Weitere Vorschriften können Sie aus der Rechtsverordnung zur Nagoldtalsperre des Landratsamtes Freudenstadt ersehen. 

Die Nagoldtalsperre in Zahlen

Träger: Land Baden-Württemberg
Zuständig: Regierungspräsidium Karlsruhe, Landesbetrieb Gewässer, Dienstsitz Freudenstadt
Lage: Auf der Gemarkung von Seewald und Grömbach
Bauzeit: Von 1965 bis zum Jahre 1970
Zweck des Bauwerkes: Hochwasserschutz, Aufhöhung des Niedrigwasser
Einzugsgebiet: 39 Quadratkilometer
Mittlerer Jahresniederschlag im Einzugsgebiet: 1200 Millimeter

Die Vorsperre
Gesamtinhalt bei Normalstau: 422 000 Kubikmeter
Gesamtinhalt bei Hochwasserstau: 527 000 Kubikmeter
Länge des Stausees bei Normalstau: 800 Meter
Wasserspiegelfläche bei Normalstau: 87 000 Quadratmeter
Wasserspiegelfläche bei Hochwasserstau: 95 000 Quadratmeter
Maximale Dammhöhe: 11,50 Meter
Breite des Dammes an der Krone: 4 Meter
Maximale Breite des Dammes am Fuß: 55 Meter
Länge des Dammes an der Krone: 147 Meter

Die Hauptsperre
Gesamtinhalt bei Normalstau: 4 500 000 Kubikmeter
Gesamtinhalt bei Hochwasserstau: 5 065 000 Kubikmeter
Länge des Stausees bei Normalstau: 2 050 Meter
Wasserspiegelfläche bei Normalstau: 376 000 Quadratmeter
Wasserspiegelfläche bei Hochwasserstau: 397 400 Quadratmeter
Dammkrone: 552,10 Meter über dem Meeresspiegel
Maximale Dammhöhe: 32,10 Meter
Breite des Dammes an der Krone: 9,20 Meter
Maximale Breite des Dammes am Fuß: 145 Meter
Länge des Dammes an der Krone: 235 Meter