Steuern & Gebühren: Gemeinde Seewald

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Information zur Grundsteuerreform – Bodenwertmodell

Im Laufe des Jahres 2022 werden bedingt durch die Grundsteuerreform, die Grundstückeigentümer/innen dem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung abzugeben haben. In dieser werden für das neue Grundsteuermodell erforderliche Angaben, wie etwa der Wert der Bodenrichtwertzone, in dem sich das Grundstück befindet, sowie die Grundstücksgröße abgefragt.

 

Nach erfolgter Bewertung, die in etwa bis  Anfang 2022 durch die gemeinsamen Gutachterausschüsse landesweit durchgeführt sein wird, werden die neuen Bodenrichtwerte durch die jeweilig zuständigen gemeinsamen Gutachterausschüsse an die Finanzämter übersandt und auf der im Internet verfügbaren und öffentlich zugänglichen Plattform Boris-BW eingestellt. Dort kann auch der notwendige Richtwert für den Bereich in dem das betreffende Grundstück liegt abgerufen und in die vom Finanzamt geforderte Steuererklärung eingetragen werden.

 

Zu Boris-BW (Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg) gelangen Sie über den nachfolgenden Link:

https://www.zgg-bw.de/BORIS-BW/

 

Genaue Hintergründe, Informationen zur Grundsteuerreform, sowie zu deren zeitlichem Ablauf erhalten Sie zeitnah und aktualisiert auf der Homepage des Finanzministeriums des Landes Baden-Württemberg: https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/  

Aktuelle Steuer- und Gebührensätze der Gemeinde Seewald

Realsteuer (Hebesätze)

  • Grundsteuer A: 800 v. H.
  • Grundsteuer B: 350 v. H.
  • Gewerbesteuer: 345 v. H.

Wasserzins/Abwassergebühr

  • Wasserzins: 1,99 Euro/m³ (zzgl. 7 % Mwst.)               
  • Abwassergebühr: 2,70 Euro/m³
  • Niederschlagsgebühr: 0,40 Euro/m²

Hundesteuer

  • 1. Hund: 96,00 Euro                                         
  • 2. Hund: 192,00 Euro
  • jeder weitere Hund: 192,00 Euro