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Wenn Sie ein Mofa oder ein Elektrofahrrad (E-Bike, Pedelec) fahren wollen, müssen Sie bei der Führerscheinpflicht unterscheiden:
Hinweis: Wenn Sie vor dem 1. April 1965 geboren sind oder einen Führerschein besitzen, benötigen Sie keine Mofaprüfbescheinigung.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat ihn am 04.05.2020 freigegeben.