Bürger
- Gäste
- Bürger
- Seewald
- Rathaus
- Leben
- Wirtschaft
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Zulage zu den vermögenswirksamen Leistungen (VL). VL sind Geldleistungen, die Ihr Arbeitgeber für Sie anlegt.
Sie sind durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag vereinbart. Je nach Anlageform betragen sie höchstens 400 oder 470 Euro pro Jahr. Anders als die Arbeitnehmer-Sparzulage selbst zählen sie zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.
Ihr Arbeitgeber zahlt die VL direkt auf ein von Ihnen eingerichtetes Anlagekonto ein. Je nach Vertrag müssen oder können Sie selbst etwas hinzuzahlen.
Hinweis: Der Arbeitgeber zahlt vereinbarte VL auch , wenn Sie keinen Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage haben, z.B. weil Sie die Einkommensgrenzen überschreiten.
Höhe
Sie können auch zwei unterschiedliche Verträge abschließen, z.B. einen Bausparvertrag und einen Aktienfonds. Die Zulagen erhalten Sie nebeneinander.
Tipp: Auch wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen erhalten, können Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage beanspruchen. Bitten Sie Ihren Arbeitgeber, von Ihrem jährlichen Gehalt
Das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen
Sind beide Eheleute bzw. Lebenspartner als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin beschäftigt, können beide die Sparzulage beanspruchen.
Tipp: Überschreitet Ihr Einkommen die genannten Grenzen, liegt aber innerhalb der Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie? Dann können Sie die auf einen Bausparvertrag eingezahlten VL als eigene Einzahlungen für die Gewährung der Wohnungsbauprämie geltend machen.
Anlage VL
Am Ende jedes Kalenderjahres werden die notwendigen Daten (Anlageart, Beiträge, Kalenderjahr, Ende der Sperrfrist) elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt, wenn Sie der Übermittlung zugestimmt haben. Mit der Einkommensteuererklärung können Sie den Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage stellen. Weitere Unterlagen müssen Sie nicht einreichen.
Sie können den Antrag auch unabhängig von der Einkommensteuererklärung stellen.
In den meisten Fällen erhalten Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage
Der Die Einwilligung in die Datenübermittlung müssen Sie bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Anlagejahr gegenüber dem Anlageinstitut erteilen. Für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage haben Sie 4 Jahre Zeit.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat dessen ausführliche Fassung am 12.08.2019 freigegeben.