Briefwahl - verkürzte Fristen
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind verschickt.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 10. Februar 2025, da der Gemeindeverwaltung frühestens am 07. Februar 2025 die Stimmzettel vorliegen.
Die Briefwahlunterlagen können bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025 – 15:00 Uhr - im Rathaus in Seewald-Besenfeld – Zimmer 8 – 1. OG – beantragt und abgeholt werden.
Grundsätzlich ist Briefwahl möglich. Aufgrund des extrem engen Zeitplans durch die vorgezogene Wahl empfiehlt das Wahlamt, dass Sie Ihr Stimme am 23. Februar 2025 persönlich in ihrem Wahllokal abgeben.
Für den Versand und Rücksendung der Briefwahlunterlagen steht lediglich ein Zeitraum von 2 Wochen zur Verfügung.
Die Rücksendung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst nicht auf dem Postweg erfolgen. Diese können Sie am Rathausbriefkasten im Rathaus Besenfeld – Wildbader Straße 1 – einwerfen – oder persönlich im Zimmer 8 im 1. OG.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Wahlamt Seewald gerne zur Verfügung.
Erklärfilm
Am Sonntag, 23. Februar 2025, ist Bundestagwahl. Ein neues Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) erklärt kurz und bündig, was man dazu wissen muss: Wer darf überhaupt wählen? Wie kann man die Briefwahl beantragen? Warum gibt es eine Erst- und eine Zweitstimme?
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht ,dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761 36122.