Lebenslagen: Gemeinde Seewald

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Seewald
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
GästeBürger
16
Di
6 °C
Jahreszeit wählen:

Verbraucherinformationen

Suchen Sie einen Rechtsanwalt oder benötigen Sie bestimmte Informationen über einen Rechtsanwalt, wie zum Beispiel den Sitz der Kanzlei oder seine Kontaktdaten, können Sie die Eintragungen im Anwaltsverzeichnis der zuständigen Rechtsanwaltskammer oder im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis einsehen. Dort erfahren Sie, bei welcher Rechtsanwaltskammer ein Rechtsanwalt zugelassen ist. Sie erhalten Auskunft über die Kanzleiadresse, seine Kontaktdaten und ggf. über bestehende Schwerpunkte seiner Tätigkeit oder Fachanwaltschaften.

Möchten Sie sich über einen Rechtsanwalt beschweren, können Sie bei der für den Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer Beschwerde einreichen. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens wird ausschließlich geprüft, ob der Rechtsanwalt gegen das anwaltliche Berufsrecht verstoßen hat.

Tipp: Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer in Baden-Württemberg.

Die Rechtsanwaltskammer vermittelt auch bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und Mandanten. Einige Rechtsanwaltskammern führen nach entsprechender Antragstellung auch förmliche Schlichtungsverfahren durch, sofern sich der betroffene Rechtsanwalt damit einverstanden erklärt.

Tipp: Nähere Informationen erhalten Sie direkt bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer in Baden-Württemberg.

Als Ergänzung zu den Schlichtungsmöglichkeiten der regionalen Rechtsanwaltskammern können Sie sich bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 50.000 Euro in der Regel an die Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer wenden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart hat ihn am 03.08.2018 freigegeben.