Seewald Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit den § 2, 8 Abs. 2 und 43 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde [mehr]
Tage von Montag bis Samstag. Damit beträgt Ihre wöchentliche Höchstarbeitszeit 48 Stunden (6 Tage, je 8 Stunden). Sie kann auf 60 Stunden verlängert werden, wenn die Arbeitszeit innerhalb des Ausgleichszeitraums [mehr]
ft mit 9 Universitäten, 6 Pädagogischen Hochschulen, 23 Hochschulen für angewandte Wissenschaften, 8 Kunst- und Musikhochschulen, 1 Dualen Hochschule mit 9 Studienakademien, 3 Campus und 1 Masterstudi [mehr]
(Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer — vgl. 2.10) persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. 2.8 Gemeinsame Wahivorschläge von Parteien und Wählervereinigungen sind von den jeweils zuständigen Ver [mehr]
auf Kernkraft, zu rund 21 Prozent auf Steinkohle, zu 31 Prozent auf erneuerbare Energien und zu rund 8 Prozent auf Erdgas. Sie können Ihren Energieanbieter selbst wählen. Wenn Sie sich für Strom aus erneuerbaren [mehr]
Dem Arbeitnehmer ist die Niederschrift wie folgt auzuhändigen: mit den Angaben nach Nummer 1, 7 und 8 spätestens am ersten Tag der Arbeitsleistung, die Niederschrift mit den Angaben nach Nummer 2 bis 6 [mehr]
In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Wenn Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten Sie von Ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung. [mehr]
Mit einer Ausnahmebewilligung erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle für ein zulassungspflichtiges Handwerk. Achtung: Damit dürfen Sie keinen Meistertitel führen und [mehr]