Vermittlungsstelle in Württemberg Adoptionsvermittlungsstelle beim Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. Adoptionsanträge müssen notariell beurkundet werden. Auf den Internetseiten der Notariate [mehr]
befristet oder auf Dauer verboten werden. Die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter oder Bürgermeisterämter der Stadtkreise) überwachen die Einhaltung des Tierschutzgesetzes. Personen und Betriebe, die [mehr]
nicht möglich ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nennt folgende Nottestamente: Bürgermeistertestament Das Bürgermeistertestament wird in Ausnahmefällen vor dem Bürgermeister des Aufenthaltsortes des [...] Notar nicht mehr aufgesetzt werden kann, da der baldige Tod des Erblassers befürchtet wird. Der Bürgermeister erstellt dann eine Niederschrift in Gegenwart von zwei Zeugen. Nachdem die Niederschrift vom Erblasser [mehr]
von der Visumpflicht dann befreit, wenn sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen. Als Unionsbürgerin oder Unionsbürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel [...] leitet diese an die Ausländerbehörde weiter. Personen, die Familienangehörige von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU sind (zum Beispiel Ehegatten, Lebenspartner [mehr]
bei der Gründung eines Unternehmens denselben Bestimmungen wie deutsche Staatsangehörige. Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen [mehr]
bei der Gründung eines Unternehmens denselben Bestimmungen wie deutsche Staatsangehörige. Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen [mehr]
bei der Gründung eines Unternehmens denselben Bestimmungen wie deutsche Staatsangehörige. Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen [mehr]
bei der Gründung eines Unternehmens denselben Bestimmungen wie deutsche Staatsangehörige. Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen [mehr]
bei der Gründung eines Unternehmens denselben Bestimmungen wie deutsche Staatsangehörige. Als EU-/EWR-Bürger benötigen Sie in der Regel weder ein Visum für die Einreise noch einen Aufenthaltstitel für einen [mehr]
gewöhnlich aufhalten, für Sie zuständig. Bürger und Bürgerinnen der EU, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Bürger aus Staaten der Europäischen Union und Bürger aus Island, Liechtenstein und Norwegen [mehr]