vorliegt. Sollte diese fehlen, kann die Behörde eine Betriebsuntersagung oder andere Zwangsmaßnahmen anordnen. Dies gilt auch, wenn Sie für das Fehlen der Bescheinigung, zum Beispiel durch Versäumnis der V [mehr]
stiftenden Person entstanden. Wird eine Stiftung von Todes wegen errichtet, bietet es sich an, diese Anordnung mit einer Testamentsvollstreckung zu koppeln. Damit wird die Testamentsvollstreckerin oder der [mehr]
Konstellationen sollten Sie über die Einsetzung einer Verwaltung nachdenken. Dies kann entweder mit der Anordnung einer Testamentsvollstreckung geschehen oder durch die Errichtung einer Stiftung. Hier kommt vor [mehr]
nur zulässig, wenn das Wohl des Kindes durch den Umgang gefährdet ist. Bei Bedarf kann das Gericht anordnen, dass der Umgang nur in Anwesenheit Dritter stattfinden darf (begleiteter Umgang). [mehr]
Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeit im Voraus mitzuteilen hat, sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen, die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, ein etwaiger [mehr]
hen Ämter des Bundes und der Länder erheben Statistiken in verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Anordnung und Durchführung der Erhebungen beruhen ausnahmslos auf Rechtsgrundlagen der Europäischen Union [mehr]
die Auflösung einer Stiftung müssen von der Stiftungsbehörde genehmigt werden. Beanstandung sowie Anordnung und Ersatzvornahme Rechtswidrige Maßnahmen der Stiftungsorgane können von der Stiftungsbehörde [mehr]
nur in Betracht, wenn es keine milderen Maßnahmen gibt. Das Familiengericht kann beispielsweise anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein Träger der Jugendhilfe anwesend ist. Vereitelt der [mehr]
Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis, das die Person des Erben, den Umfang seines Erbrechts sowie die Anordnung einer Nacherbfolge oder einer Testamentsvollstreckung angibt. Der Erbschein dient der Sicherheit [mehr]
Möglichkeiten bieten sich beispielsweise an: mehrere Erben einsetzen Vermächtnisse oder Auflagen anordnen Testamentsvollstrecker ernennen gesetzlichen Erben enterben (dieser hat dann nur noch Anspruch auf [mehr]