Kranke und Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von 100 v.H., die nach amtsärztlicher Bescheinigung auf eine Begleitperson angewiesen sind, so lange sie nicht in der Lage sind, die Einrichtungen [...] Begleitperson durch amtliche (z.B. Schwerbehindertenausweis) oder ärztliche (z.B. ärztliches Attest) Bescheinigung nach gewiesen wird und die Begleitperson selbst die Einrichtungen und Veranstaltungen i.S. von [mehr]
eidesstattliche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbarkeit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaatesüber die Wählbarkeit; • Unionsbürger [mehr]