Allgemeines   Anfahrt   Vorschriften   Zahlen   Vorsperre   Hauptsperre  Wasserqualität  Angeln

 
Wieder Angelfreuden an der Nagoldtalsperre Erzgrube
S.1-Bild_PM_078.jpg

Wegen großer Nachfrage entscheidet das Los über die Angelkarten

Ab dem 1. Mai  können die Sportfischer  in der 42 Hektar großen Nagoldtalsperre wieder ihrem Hobby nachgehen. Die erstmals 1970 eingestaute Talsperre wurde in den letzten Jahren grundlegend saniert. In der großen Hauptsperre kann wie bisher auf Zander, Karpfen, Barsch, Schleie und Rotauge gefischt werden, während in der kleineren Vorsperre mit direkter Verbindung zum Nagoldoberlauf Fliegenfischer auf die heimische Bachforelle ihr Geschick unter Beweis stellen können.

Da die Angelkartennachfrage weitaus höher ist als die Ertragslage des Gewässers zulässt, werden die Jahreskarten für die Vor- oder die Hauptsperre ab diesem Jahr verlost. Diese kosten für die Vorsperre 110 Euro und für die Hauptsperre 90 Euro.
Die Angelsaison geht vom 1. Mai bis zum 30. September. Interessenten bewerben sich schriftlich bis zum 16. April beim Kreisforstamt. Angler mit Hauptwohnsitz in den Gemeinden Grömbach und Seewald erhalten ihre Angelscheine direkt ausgestellt. Weitere Informationen zur Fischereiausübung in der Nagoldtalsperre gibt es in einem Merkblatt, welches beim Kreisforstamt Freudenstadt angefordert (Telefon 07441 920 3004) oder von der homepage des Landratsamts heruntergeladen werden kann.

 

Allgemeines über den Nagold-Stausee

Der See liegt im Oberen Nagoldtal. Er ist umgeben von einem Landschaftsschutzgebietes mit 650 ha. Der kleine Teilort Seewald-Erzgrube grenzt an die Vorsperre.

Entlang der Nagoldtalsperre befinden sich  6 öffentliche- und zwei private Parkplätze.  Beim Mitteldamm und bei Parkplatz 5 und 6 sind auch öffentliche Feuerstellen eingerichtet. WC-Anlagen befinden sich beim Nagoldeinlauf, sowie bei den Parkplätzen 2, 4 und 6.

zurück

 

Zu erreichen ist die Nagoldtalsperre von

Norden: über Stuttgart – Herrenberg – Nagold – Altensteig – Seewald-Erzgrube

Osten:   über Pforzheim – Neuenbürg - Calmbach – Seewald-Besenfeld

Süden:   über Freudenstadt – Igelsberg – Seewald-Erzgrube

Westen:               über Horb – Dornstetten – Hallwangen Seewald-Erzgrube

Anreise nach Seewald

zurück

Im Interesse unserer vielen erholungssuchenden Besucher bitten wir Sie, die hier geltenden Vorschriften zu beachten. 

  • Segeln und Surfen ist nur im Hauptsee vom 01.April bis zum 30. September erlaubt.

  • Baden ist nur im Vorbecken zulässig.

  • Führen Sie Ihren Hund an der Leine und lassen Sie ihn nicht baden.

  • Außerhalb der gekennzeichneten Park - und Abstellflächen darf Ihr Kraftfahrzeug nicht abgestellt werden.

  • Das Waschen von Kraftfahrzeugen und Anhängern ist verboten.

  • Für Lager - und Grillfeuer haben wir Feuerstellen eingerichtet. Außerhalb davon darf kein Feuer angezündet werden.

  • Nicht jeder teilt Ihren Musikgeschmack. Stellen Sie die Lautstärke so ein, dass andere nicht belästigt werden. Von 22:00 bis 6:00 Uhr ist Nachtruhezeit.
      

  • Zelten, Campen und Nächtigen können Sie nur auf dem  ausgewiesenen Zeltplatz.
     
      

  • Das Verteilen von Werbematerial oder Anbieten von Waren und Dienstleistungen ist nur mit Genehmigung des Landratsamtes Freudenstadt zulässig.

  • Die Vor- und Hauptsperre darf nur mit kleinen Fahrzeugen ohne Motor befahren werden.

  • Reiten ist nur auf befestigten Wegen erlaubt.

  • Bitte beachten Sie im Winter: Die Eisstärke und -tragfähigkeit wird nicht überprüft. Das Betreten der Eisfläche ist deshalb nicht zugelassen.

  • Die Nagoldtalsperre ist eine Hochwasserschutzanlage des Landes Baden - Württemberg. Der Zutritt zu den Betriebsanlagen und das Betreten der Dammböschung ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Folgen Sie bitte den Anweisungen des Betriebspersonals.

  • Weitere Vorschriften können Sie aus der Rechtsverordnung zur Nagoldtalsperre des Landratsamtes Freudenstadt ersehen.

 

zurück


Die Nagoldtalsperre in Zahlen

Träger: Land Baden-Württemberg

Zuständig: Gewässerdirektion Freudenstadt

Lage: Auf der Gemarkung von Seewald und Grömbach

Bauzeit: Von 1965 bis zum Jahre 1970

Zweck des Bauwerkes: Hochwasserschutz, Aufhöhung des Niedrigwasser

Einzugsgebiet: 39 Quadratkilometer

Mittlerer Jahresniederschlag im Einzugsgebiet: 1200 Millimeter

zurück

Die Vorsperre

Gesamtinhalt bei Normalstau: 
422 000 Kubikmeter

Gesamtinhalt bei Hochwasserstau: 
527 000 Kubikmeter

Länge des Stausees bei Normalstau: 
800 Meter

Wasserspiegelfläche bei Normalstau: 
87 000 Quadratmeter

Wasserspiegelfläche bei Hochwasserstau: 
95 000 Quadratmeter

Maximale Dammhöhe: 
11,50 Meter

Breite des Dammes an der Krone: 4 Meter

Maximale Breite des Dammes am Fuß: 
55 Meter

Länge des Dammes an der Krone: 147 Meter

zurück

Die Hauptsperre

Gesamtinhalt bei Normalstau: 
4 500 000 Kubikmeter

Gesamtinhalt bei Hochwasserstau: 
5 065 000 Kubikmeter

Länge des Stausees bei Normalstau: 
2 050 Meter

Wasserspiegelfläche bei Normalstau: 
376 000 Quadratmeter

Wasserspiegelfläche bei Hochwasserstau: 
397 400 Quadratmeter

Dammkrone: 
552,10 Meter über dem Meeresspiegel

Maximale Dammhöhe: 32,10 Meter

Breite des Dammes an der Krone: 9,20 Meter

Maximale Breite des Dammes am Fuß: 
145 Meter

Länge des Dammes an der Krone: 235 Meter

 

Wasserqualität der Nagoldtalsperre

 

Gemeindeverwaltung und Seewald Touristik, Wildbader Str. 1, D-72297 Seewald   -   www.seewald.eu   -   09.04.2010