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Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben. Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit. Dies gilt, wenn Sie eines der folgenden Gewerbe ausüben möchten:
Im Gewerbezentralregister erfasst werden nur:
Es enthält nicht die Daten aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Suchen Sie allgemeine Informationen zu Gewerbetreibenden einer bestimmten Gemeinde oder Stadt, beantragen Sie einen Auszug aus demGewerberegister. Er enthält Daten
wenn Sie Ihren Antrag mündlich oder schriftlich stellen: die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der Ihr Gewerbebetrieb seinen Betriebssitz hat oder haben wird
wenn Sie Ihren Antrag elektronisch stellen: das Bundesamt für Justiz
Sie möchten ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben.
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie entweder persönlich oder schriftlich bei Ihrer Gemeinde beantragen. Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, muss Ihre Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob gegebenenfalls Antragsformulare zur Verfügung stehen oder im Internet abrufbar sind.
Die Gemeinde leitet Ihren Antrag an das Bundesamt für Justiz in Bonn weiter. Diese Behörde führt das Gewerbezentralregister und erstellt den Auszug.
Im Internetportal des Bundesamtes für Justiz können Sie die Auskunft elektronisch beantragen, unabhängig davon, ob sich Ihr Wohn- oder Betriebssitz im Inland oder im Ausland befindet.
Sie können sich nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Handeln Sie selbst als gesetzlicher Vertreter, müssen Sie Ihre Vertretungsmacht nachweisen.
Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom Bundesamt für Justiz. Benötigen Sie ihn zur Vorlage bei einer Behörde im Inland, teilen Sie bitte die Anschrift dieser Behörde mit. Das Bundesamt für Justiz sendet den Auszug dann direkt an die Behörde.
EUR 13,00
Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen möchten, benötigen Sie
Weitere Informationen dazu finden Sie auf dem Personalausweisportal.
Gemeinde Seewald
Wildbader Straße
1
72297
Seewald
Besenfeld
Telefon: 07447 9460-0
Fax: 07447 9460-15
gemeinde@seewald.eu
Sprechzeiten:
Montag-Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.04.2016 freigegeben.